Aufgrund Urlaub des Büros können Karten per Post erst wieder ab dem 15. Juni versandt werden.
Alle übrigen Formen (E-Tickets, Hinterlegung Abendkasse) sind unverändert möglich.

Da es sich bei der Kartenbestellung im Internet um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen handelt, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht daher nicht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach der Bestätigung durch eMail bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.